Fördermittel
Sie benötigen finanzielle Unterstützung für Ihren Verein? Vielleicht können wir weiterhelfen.
Ansprechpartner
Stadtsportbund Brandenburg an der Havel e.V.
Sebastian Bradke
Tel.: 03381 30 03 05
E-Mail: bradke@ssb-brandenburg.de
Stadt Brandenburg an der Havel
Geschäftsbereich 05
Amt für Kita, Schule und Sport
Sachgebiet - Sport
Friedrich Franz-Straße
Ronny Kozikat
Tel.: 03381 58 40 52
E-Mail: ronny.kozikat@stadt-brandenburg.de
Landessportbund Brandenburg e.V.
Olympischer Weg 7
14471 Potsdam
Jens Wunderlich
Tel.: 0331 58 567 166
E-Mail: wunderlich@lsb-brandenburg.de
Weitere Informationen
Förderrichtlinien und noch vieles mehr rund um die sportliche Förderung gibt es kompakt auch im Downloadbereich unserer Internetseite.
In der Rubrik Sportförderung bietet der Landessportbund Brandenburg weitere Fördermöglichkeiten.
Fördermittel
Sportförderung beantragen
Die Stadt Brandenburg an der Havel fördert Sportvereine mit finanziellen Zuwendungen. Dadurch soll das lokale Sportangebot weiter ausgebaut und vor allem der Kinder- und Jugendsport gefördert werden, die Vereins- und Verbandsarbeit unterstützt und die ehrenamtliche Arbeit im Sport gestärkt werden.
Die Anträge auf Sportförderung können Sie schriftlich beim Stadtsportbund stellen, ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht. Füllen Sie einfach die hierfür vorgesehenen Formulare aus oder lassen Sie sich zu den Fördermöglichkeiten beraten.
Richtlinien, Anträge & Formulare
- Antrag Sportfoerderung_2024.pdf (710,6 KiB)
- Antrag Sportfoerderung Betriebskosten 2023.pdf (689,9 KiB)
- Allgemeine Foerderrichtlinien.pdf (36,3 KiB)
- Richtlinie Sportfoerderung Stadt Brandenburg.pdf (75,1 KiB)
- Allg. Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung.pdf (61,4 KiB)
- Betriebskostenverordnung.pdf (9,5 KiB)
- Datenschutzinfoblatt BRB Allgemein.pdf (79,1 KiB)
- Gesetz Sportfoerderung Land Brandenburg.pdf (109,1 KiB)
- Mittelanforderung und Rbverzichtserklärung.docx (0,0 Byte)
- Mittelanforderung und Rbverzichtserklärung.pdf (0,0 Byte)
- Mittelanforderung_Rbverzichtserklaerung_2024.pdf (1,2 MiB)
- Verwendungsnachweis_mitAusgabebeleg_2024.pdf (1,2 MiB)
Gefördert werden offene Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit entsprechende der Förderrichtlinie. Die Anträge sind bis zum 30.10. des Vorjahres im Fachbereich IV der Stadt Brandenburg an der Havel zu stellen. Kleinteilige Maßnahmen bis zu einer Antragshöhe von 1.000,00 € können bis drei Monate vor Maßnahmenbeginn beantragt werden. Der vollständige Verwendungsnachweis muss innerhalb von 2 Monaten nach Beendigung der Maßnahme dem Jugendamt vorgelegt werden.
Gefördert werden allgemeine Maßnahmen nach satzungsgemäßen Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit, Ferienmaßnahmen, sowie nationale und internationale Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsmaßnahmen. Es werden keine Wettkämpfe und Traininslager gefördert! Zuwendungsgeber ist die Brandenburgische Sportjugend im LSB e.V..
Die Antragstellung bei der Brandenburgischen Sportjugend erfolgt über den Stadtsportbund bis zum 21. Februar für das laufende Maßnahmejahr.
Die Abrechnung bei der Sportjugend erfolgt über den Stadtsportbund innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme, spätestens aber bis zum 15.Januar des Folgejahres bei Maßnahmen im Dezember.
Zuwendungsfähig sind Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen, die mit mindestens 10 Kindern über ein ganzes Schuljahr wöchentlich á 60 Minuten (40 Übungseinheiten) durchgeführt werden. Eine Reduzierung der EInheiten hat eine Verringerung der Zuschusshöhe zur Folge. Gefördert werden Übungsleiterhonorar und Sportgeräte. Zuwendungsgeber ist der LSB Brandenburg e.V..
Die Anträge müssen spätestens bis zum 15.09. des Jahres über das Online-Portal Verminext (https://verminext.de/login) gestellt werden.
Die Abrechnungen sind bis zum Ende des Schuljahres ebenfalls über Verminext einzureichen.
Zuwendungsfähig sind Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kitas, die mit mindestens 10 Kindern über ein gesamtes Kalenderjahr wöchentlich á 60 Minuten (40 Übungseinheiten) durchgeführt werden. Eine Reduzierung der Übungseinheiten hat eine Verringerung der Zuschusshöhe zur Folge. Zuwendungsgeber ist die Brandenburgische Sportjugend im LSB e.V..
Die Anträge müssen spätestens bis zum 15.01. des Jahres für den Maßnahmebeginn zum 01.Januar über das Online-Portal Verminext (https://verminext.de/login) gestellt werden.
Die Abrechnungen sind bis zum 30.01. des folgenden Jahres ebenfalls über Verminext einzureichen.