Aktuelles

Aktuelles zur Vereinsarbeit - Mitgliedsbeiträge und neue Freibeträge

SSB News

Mitgliedsbeiträge erlassen?
Mitgliedsbeiträge können nicht einfach erlassen werden. Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf Inanspruchnahme einer Leistung. Der Mitgliedsbeitrag dient dem Vereinszweck – z.B. dem Erhalt des Vereins. Der gut gemeinte Erlass des Mitgliedsbeitrags kann unter Umständen zur Förderunfähigkeit bis zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen. Rückzahlungen oder Beitragserlasse sind grundsätzlich nur zulässig, wenn dies in der Satzung oder einer entsprechenden Beitragsordnung geregelt ist.

Mehr lesen: www.verein-aktuell.de

Freibeträge für den Sport ab 2021
Zum 01.01.2021 sind einige Änderungen besonders Besteuerungsgrenzen in Kraft getreten:

  • Anhebung des Übungsleiter-Freibetrages von 2.400 € auf 3.000 €
  • Anhebung des Ehrenamts-Freibetrages von 720 € auf 840 €
  • Anhebung der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 € auf 45.000 € und der Kleinbetragsspende von 200 € auf 300 €

Zurück