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Corona-Hilfe für Sportvereine neu aufgelegt

SSB News

Die seit 2020 existierende und bereits mehrfach verlängerte Corona-Hilfe des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) kann auch in diesem Jahr beantragt werden. Der Verein muss mit seinem Antrag versichern, „dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus den fortlaufenden Personal- und Sachkosten für den Zeitraum der beantragten Hilfe zu zahlen (Liquiditätsengpass)“, wie es in der Richtlinie heißt. Ist dies der Fall, erhält der betroffene Verein „eine einmalige nicht rückzahlbare Leistung als Zuschuss in Form eines Schadensausgleichs.“

Weitere Infos sowie die Antragsunterlagen gibt es hier auf der Website des LSB.

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