Aktuelles
Goldener Plan Brandenburg 2026 bis 2029 - Voranträge bis 31.12.25 beim SSB einreichen
Der Goldene Plan Brandenburg erfährt erfreulicherweise von 2026 bis 2029 eine Fortsetzung. Damit können auch in den kommenden Jahren wichtige Investitionen in die Sportinfrastruktur des Landes realisiert werden.
Für den Stadtsportbund Brandenburg an der Havel steht dafür ein Budget an Fördermitteln in Höhe von 950.700,00 € zur Verfügung. Das gesamte Fördervolumen soll bereits im Jahr 2026 mit Fördervorhaben und Förderanträgen untersetzt werden (Durchführungs- und Abrechnungszeiträume können bis in das Jahr 2029 reichen).
Daher ist es zur zeitnahen Prüfung der eingereichten Voranträge und Erstellung einer Prioritätenliste notwendig, Voranträge bis spätestens 31.12.2025 per E-Mail an den SSB zu senden.
Die mit den Voranträgen und der Prioritätenliste eingereichten Angaben (Maßnahme, Baukosten, Förderung, Durchführungszeiträume) sind für die Prüfung und Bewilligung verbindlich. Daher ist es notwendig die Kosten den Fördermaßnahmen so verlässlich wie möglich zu untersetzen. Bitte beachtet auch den notwendigen Eigenmittelnachweis, der dem Vorantrag beizufügen ist (Punkt 6).
Aktuell sind noch finale Beschlüsse in Bund und Land erforderlich. Die neue Richtlinie wird derzeit erarbeitet und voraussichtlich bis Mai 2026 veröffentlicht.
Weitere Hinweise zur Richtlinie / Verfahrensregelung:
- Die neue Förderrichtlinie wird sich nur geringfügig von der alten Richtlinie (RL-GPB) unterscheiden. Geplant ist eine Steigerung des maximalen Fördersatzes auf 80 % (letzte
Förderperiode 75 %). - Alle Unterlagen, einschließlich der Voranträge und. Anlagen, sind künftig ausschließlich digital einzureichen. Die Archivierung der Originale erfolgt über den Zeitraum der Zweckbindung im antragstellenden Verein.
- Vereine, deren Projekte von KSB/SSB, LSB und MBJS befürwortet wurden, reichen bis spätestens 30.06.2026 einen qualifizierten Fördermittelantrag inkl. aller Anlagen (Planung, Kostenberechnung, Finanzierungsnachweis, Eigentumsnachweis/ Pachtvertrag) in digitaler Form beim LSB ein. Nur vollständig eingereichte Unterlagen können bearbeitet werden. Frühzeitig eingereichte Anträge werden vorrangig bearbeitet.