Aktuelles

Sportförderung & Versicherungschutz sichern

SSB News

Die Mitgliedsvereine non SSB und LSB haben noch bis zum 15. Januar 2018 die Möglichkeit ihren Mitgliederbestand im Online Portal des LSB einzutragen. Diese dient der Ermittlung des Bestandes der Personen, die den Vereinen des LSB angehören.

Deshalb ist die termingerechte Mitgliedermeldung an den LSB ist notwendig:

Die Mitgliedermeldung ist

  • eine der Pflichten, die ein Verein als Mitglied im LSB erbringen muss (nachzulesen: Satzung des LSB),
  • Grundlage für die Bezuschussung entsprechend der Sportförderrichtlinie des LSB
  • Grundlage für den Versicherungsschutz für den Verein und seine Mitglieder
  • Grundlage für die Beitragsberechnung der Mitgliedsbeiträge an den LSB.

Ausnahmen bedürfen eines schriftlichen Antrages und Genehmigung an bzw. durch den Vorstand des LSB. Vereine, die ihren Mitgliederbestand nicht termingerecht eingegeben haben, erhalten bis zum Zeitpunkt der Abgabe der schriftlichen Meldung beim LSB keine Fördermittel. Bei Nichtabgabe der Bestandserhebung bis zum 31. Januar des laufenden Geschäftsjahres verliert der Mitgliedsverein seinen Anspruch auf Fördermittel für das gesamte laufende Geschäftsjahr. Gleichzeitig wird der Mitgliederbestand des Vorjahres für die Beitragsberechnung zur Grundlage genommen.

Gern unterstützen sie die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Stadtsportbundes bei der Mitgliedermeldung. Zudem steht ihnen die Vereinsverwaltung des LSB (Tel. 0331 97198-44 oder –30, E-Mail an vereinsverwaltung@lsb-brandenburg.de) gern zur Verfügung.

Login Online-Bestandsmeldung

Zurück