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Vereinsförderung vorgezogen: LSB vergibt über 2,3 Millionen Euro

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Die jährliche Vereinsförderung, die wichtigste Fördermaßnahme des Landessportbundes Brandenburg e.V. (LSB), wird noch vor dem Einzug der Mitgliedsbeiträge realisiert und 2020 so hoch ausfallen wie selten zuvor. Demnach kann jeder Sportverein des Landes bis zu 8 Euro für jedes eigene Vereinsmitglied erhalten. Der LSB verteilt damit insgesamt rund 2.350.000 Euro. Von der Vereinsförderung profitieren rund 324.000 Sportlerinnen und Sportler und damit über 91 Prozent aller LSB-Mitglieder. Der Landessportbund hatte zuvor bereits die Zahlungspflicht der Mitgliedsbeiträge für seine Sportvereine von April auf den 1. Juli verschoben.

Wolfgang Neubert, Präsident des Landessportbundes Brandenburg e.V.: „Viele unserer Sportvereine werden in der aktuellen Corona-Krise vor große finanzielle Herausforderungen gestellt. Einnahmen brechen weg, zusätzliche Kosten fallen an. Dass es uns gelungen ist, die Vereinsförderung so schnell bereitzustellen und auf solch ein Niveau zu heben, wird vielen Vereinen helfen, ihre Liquidität beizubehalten. Wir wollen damit aber auch ein Signal an all unsere Ehrenamtlichen senden, durchzuhalten und mit Zuversicht den hoffentlich bald wieder generell erlaubten Sportbetrieb vorzubereiten.

Mit dem Geld aus der Vereinsförderung bezuschussen die Vereine unter anderem ihre Übungs- bzw. Jugendleiter oder kaufen Sportgeräte. Es kann aber auch für die Ehrenamtspauschale oder weitere satzungsgemäße Zwecke eingesetzt werden. Zuwendungsgeber der Förderung ist das brandenburgische Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Britta Ernst, Sportministerin: „Es ist sehr wichtig, dass die Förderung vorgezogen wird. Zusammen mit dem Rettungsschirm für gemeinnützige Vereine, den wir in dieser Woche auf den Weg gebracht haben, können wir so die Vereinsstrukturen im Sport stützen. Ich bedanke mich beim Landessportbund für die gute Zusammenarbeit und bei allen, die in dieser schwierigen Zeit weiter an Bord bleiben.

Die Sportvereine werden in diesen Tagen einen Fördervertrag vom LSB erhalten und können die Zuwendung ab sofort und bis zum 31.10.2020 abrechnen. Die Vereinsförderung ist nur eine von zahlreichen Fördermöglichkeiten des LSB. So gibt es beispielsweise weiterhin Förderungen für Trainerinnen und Trainer, Wettkampfkosten, zielgruppenorientierte Projekte oder den Bau und die Sanierung von Sportstätten.

Quelle: LSB Brandenburg

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