Aktuelles

Wiederaufnahme des Sportbetriebs in den kommunalen Sporthallen

SSB News

Liebe Sportgemeinschaft,

ab dem 8.6.2020 ermöglicht die Stadt schrittweise die lang ersehnte Öffnung & Nutzung der städtischen Sporthallen. Gemeinsames Ziel ist es, den Sportbetrieb zunächst bis zu den Sommerferien (25.06.2020) so sicher wie möglich wieder regulär und dauerhaft durchführen zu können.

Um die Einhaltung der weiter geltenden Vorgaben lt. SARS-CoV-2-EindVO (siehe Anlagen) sicherzustellen, sind dennoch eine gewisse organisatorische Vorlaufzeit und Nutzungseinschränkungen erforderlich. Wir bauen dabei natürlich auf das Verständnis und die Mithilfe unserer Sportvereine.

Nachfolgend werden für die Wiederaufnahme des Sportbetriebes in den Sporthallen ergänzend und verbindlich festgelegt:

1. Kontaktfreier Sportbetrieb wird nur für die Sportgruppen gestattet, die bereits eine gültige Nutzungsvereinbarung mit dem SSB e. V. bzw. der Stadt haben.
2. Wo es aus Kapazitätsgründen erforderlich wird, werden die Nutzungszeiten zur Unterbindung eines Kreuzungsverkehrs zwischen den Sportgruppen auf eine Trainingszeit von max. 60 Minuten reduziert. Wichtig: Vor dem Start der Nutzungen mit der kommenden Woche muss deshalb ausnahmslos eine Abstimmung mit dem SSB e. V./Stadt zu den eingeschränkten und konkreten Nutzungszeiten erfolgen!
3. Ausschließlich der Trainingsbetrieb wird wieder freigegeben (keine Wettkämpfe o. Ä.) und nur in Gruppen von max. 10 Personen (inkl. ÜL/Betreuer) pro Einfeldhalle. In Einzelfällen wird die Anzahl pro Sporthallenstandort festgelegt. Für die Standorte ab 600 m² sind 15 Personen zulässig.
4. Die Nutzung der sanitären Einrichtungen ist unter strikter Einhaltung des allgemeinen Abstandsgebotes sowie der Hygieneregeln zwar wieder gestattet, wir empfehlen jedoch nur eine eingeschränkte Nutzung der Dusch- und Umkleidebereiche.
Grund: Bei der Nutzung der Einrichtung, insbesondere solcher in geschlossenen Räumen, besteht auch bei Einhaltung aller notwendigen Hygienemaßnahmen ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus!
5. Die jeweiligen Sportgruppen sind in den Hallen, wo es möglich ist, für das stündliche Lüften, das Desinfizieren der Sportgeräte etc. verantwortlich.
6. Der Sportbetrieb erfolgt ohne Zuschauerinnen und Zuschauer; ausgenommen sind sorge- und umgangsberechtigte Personen.
  Hinweis: Es kann zu Kontrollen bzgl. der Einhaltung der Vorgaben kommen.


Die Nutzung der Sportanlagen in den bevorstehenden Sommerferien wird gesondert geregelt und ist - sofern noch nicht erfolgt - beim SSB e. V. (Frau Fuß) anzuzeigen.

Bitte beachten Sie auch weiterhin die sportartbezogenen Empfehlungen der Sportfachverbände. Zur weiteren Unterstützung und Orientierung finden Sie nachfolgend auch hilfreiche Unterlagen und Checklisten u.a. für allgemeine Hygienemaßnahmen, zur Nutzung einer Sportstätte und zum Trainings- und Kursbetrieb .

Wir bitten die aktuellen Kontakt- und Hygieneregeln einzuhalten und wünschen viele Freude beim Wiedereinstieg in den aktiven In- und Outdoorsport.

Bei Rückfragen und zur Abstimmung weiterer Fragen stehen Ihnen sowohl der SSB e. V. als auch die FG Sport der Stadt Brandenburg an der Havel wie gewohnt zur Verfügung!

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