Beratung

Die Geschäftsstelle des SSB als erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Vereinsarbeit!

Ansprechpartner

Stadtsportbund Brandenburg an der Havel e.V.
Sebastian Bradke
Tel.: 03381 30 03 05
E-Mail: bradke@ssb-brandenburg.de

Transparenzregister

Update 07.02.022

Befreiung für Vereine weiterhin möglich
Zum 1. Januar 2022 sind die Gebühren für das Transparenzregister angehoben worden – und das empfindlich. Wurden für das Jahr 2021 noch Zahlungen in Höhe von 11,47 Euro erhoben, sind es für 2022 bereits 20,80 Euro. Noch ein Grund mehr also für alle gemeinnützigen Vereine, einen Antrag auf Gebührenbefreiung zu stellen. Denn noch sind derartige Anträge möglich. Bis einschließlich 30. Juni 2022 können Vereine diese direkt beim Bundesanzeigerverlag stellen. Der Antrag kann entweder postalisch (Bundesanzeiger Verlag GmbH, Gebührenbefreiung, Postfach 100534, 50445 Köln), per Fax (0221 – 20290100) oder gescannt per Email eingereicht werden.

Aber Achtung: Alle Vereine sollten warten, bis sie direkt vom Bundesanzeigerverlag als Verein angeschrieben werden und nicht bestehende Antragsformulare anderer Vereine nutzen.

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Update vom 18.6.2021

Erleichterungen für gemeinnützige Vereine geplant

Nach massiver Kritik an der Einführung des Transparenzregisters und der Erhebung von Gebühren, insbesondere gegenüber gemeinnützigen Sportvereinen, wurde nun von der Politik nachgebessert. Mit der Neufassung soll es den Vereinen vereinfacht werden, sich von der Gebührenpflicht befreien zu lassen. Der Finanzausschuss des Bundestages hat die entsprechende Änderung am 9. Juni mit dem Transparenz- und Finanzinformationsgesetz beschlossen.

Die vereinfachten Regelungen sehen unter anderem vor, dass die Vereine bei ihrem Befreiungsantrag auf einen Nachweis ihrer Gemeinnützigkeit verzichten können. Stattdessen reicht eine formlose Bestätigung der Gemeinnützigkeit sowie die Einverständniserklärung, dass sich die zuständige Behörde beim Finanzamt über den Gemeinnutz informieren darf. Außerdem soll bis spätestens März kommenden Jahres ein vereinfachtes Formular entwickelt werden, dass allen Vereinen, die bis dahin noch keine Befreiung beantragt haben, postalisch oder per Email zugesandt wird.

Achtung: Die Befreiung für das Gebührenjahr 2021 kann nur noch bis 30. Juni 2022 erfolgen.

Für 2024 ist dann ein Zuwendungsempfängerregister geplant, welches die steuerbefreiten Vereinigungen aufführt. Ziel ist es, beide Register miteinander zu verknüpfen, so dass eine Gebührenbefreiung komplett entfallen kann. Bis dahin gilt die erleichterte Antragsstellung.

Info: Das Gesetz ist Teil der europäischen und nationalen Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und betrifft leider auch brandenburgische Sportvereine. Im Zuge der jetzigen Regelung können Vereine für künftige Bescheide eine Befreiung ausschließlich online, nach einer Registrierung direkt beim Transparenzregister, beantragen. Dafür ist der aktuelle Vereinsregisterauszug, der aktuelle Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie die Kopien der Personalausweise der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder notwendig. Bereits jetzt ist absehbar, dass die jährliche Gebühr von 4,80€ auf ca. 15€ bis ca.18€ für nicht gemeinnützige Vereine steigen wird.

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Ein eingetragener Sportverein ist bekanntlich im Vereinsregister enthalten – soweit so gut.

Doch seit 2017 gibt es im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäsche auch noch das Transparenzregister. In dem müssen alle Gesellschaften und Unternehmen erfasst sein – sowie eben auch Vereine. Allerdings gibt es für die eine Erleichterung. Statt aktiv eine zusätzliche Anmeldung in dieses Register von den Vereinen zu verlangen, hat der Gesetzgeber entschieden, die Daten der Vereine automatisch aus dem Vereinsregister zu übernehmen. Das erspart den Vereinen und ihren Vorständen zwar Arbeit, die fälligen Jahresgebühren (4,80 Euro) für den Eintrag indes nicht.

Auf Antrag aber können sich Sportvereine von dieser Gebührenpflicht zukünftig befreien lassen:

Zur Antragstellung bedarf es einer gültigen Emailadresse. Nach der Registrierung und dem Login auf www.transparenzregister.de, bedarf es weiterer Angaben unter dem Menüpunkt „Erweiterte Registrierung aufrufen“.
Danach bitte anklicken „Wirtschaftlich Berechtigte in das Transparenzregister eintragen“ unter Art der Registrierung anschließend „Unternehmen/ Institution“ auswählen und auf der nachfolgenden Seite alle erforderlichen Daten eingeben.
Im Anschluss steht unter „Meine Daten“ das Antragsformular „Antrag gem. § 24 Abs. 1 Satz 2 GwG“ zur Verfügung. Dieses ist auszufüllen und folgenden Dokumente sind als *.pdf-Datei hochzuladen bzw. innerhalb von 14 Tagen nachzureichen.

Zusätzlich einzureichen sind:

Die aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes über die Verfolgung des steuerbegünstigten Zweckes im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung
Der Nachweis über die Identität des Antragsstellers (z.B. ein Scan des Personalausweises oder Reisepasses)
Einen Nachweis, der die Berechtigung belegt, dass der Antragssteller für die Vereinigung handeln darf (z.B. eine Vollmacht oder ein Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis)

Der Antrag ist jährlich zu stellen und eine rückwirkende Befreiung für vor dem Jahr der Antragstellung liegende Gebührenjahre ist nicht möglich gem. § 4 Abs. 3 TrGebV.